Zugelassen sind Personen, die über einen der untenstehenden Abschlüsse und mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen.
- Forstingenieur/in ETH, Master in Natur- und Umweltwissenschaften ETH
- dipl. Förster/in HF
- berufsverwandte Ausbildung und mehrjährige Berufspraxis in einer leitenden Position des forstlichen Kaders (Aufnahmeentscheid «sur dossier»)