Forstmaschinenführer
Informationen zum Bildungsgang
Zulassungsbedingungen zum Bildungsgang
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Forstwart oder gleichwertiges Fähigkeitszeugnis*
*individuelle Überprüfung durch Lehrgangsleitung
Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung
- 24 Monate Berufserfahrung in einem Forstbetrieb oder -unternehmen nach Erwerb des EFZ Forstwart (60 Monate Berufserfahrung bei gleichwertigen Fähigkeitszeugnissen
- Bestandene Kompetenznachweise (mindestens Note 4) oder Gleichwertigkeitsnachweise der folgenden Grundlagen- und Forstmaschinenführermodule:
E19 Holzbereitstellung
G5 Betriebsmittel und Infrastruktur bewirtschaften
E9 Maschineneinsatz in mechanisierten Verfahren
E22 Unterhalt von forstlichen Maschinen und Geräten (Schwerpunkt Seilkran)
E16 Holzschlagorganisation und Arbeitsverfahren
I3 Praktikum als Forstmaschinenführer
Mindestens 1000 Maschinenstunden
- Empfehlung:
G4 Persönliche Arbeits- und Lerntechnik